KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPT KULTUR HOF
1. Einleitung
Der KULTUR HOF versteht sich als offener Kultur- und Begegnungsort für Menschen aller Altersgruppen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat dabei oberste Priorität.
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept dient der Prävention von Gewalt sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit Verdachts- und Krisenfällen. Es schafft verbindliche Standards für alle im KULTUR HOF tätigen Personen.
Der KULTUR HOF bekennt sich ausdrücklich zu einem respektvollen, wertschätzenden und sicheren Umfeld für Kinder und Jugendliche.
2. Ziel und Zweck
Ziel dieses Konzepts ist es:
- Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen
- klare Handlungsleitlinien für Mitarbeitende und Kooperationspartner zu definieren
- Transparenz und Handlungssicherheit zu gewährleisten
- das Bewusstsein für Kinderschutz nachhaltig zu stärken
3. Geltungsbereich
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept gilt für:
- alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden
- freie Dienstnehmer:innen
- ehrenamtlich Tätige
- externe Künstler:innen, Referent:innen und Projektpartner:innen
sowie für alle Veranstaltungen, Workshops, Kurse und Projekte des KULTUR HOF, an denen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen.
4. Grundsätze des Kinderschutzes
Der KULTUR HOF orientiert sich an folgenden Grundprinzipien:
- Achtung der Würde und Rechte von Kindern und Jugendlichen
- Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt
- Förderung von Partizipation und Mitbestimmung
- Transparenz, Verantwortung und Professionalität im Umgang mit Kindern
5. Verhaltenskodex
Alle im KULTUR HOF tätigen Erwachsenen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
5.1 Nähe und Distanz
- Wahrung persönlicher Grenzen
- kein unangemessener Körperkontakt
- keine Einzelbetreuung in abgeschlossenen, nicht einsehbaren Räumen
- keine privaten Kontakte oder Treffen außerhalb des Angebots ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten
5.2 Kommunikation und Sprache
- respektvolle, altersgerechte und wertschätzende Kommunikation
- Verzicht auf diskriminierende, sexualisierte oder entwürdigende Sprache
- keine Bloßstellung oder Einschüchterung
5.3 Verantwortung und Vorbildwirkung
- bewusstes Wahrnehmen der eigenen Vorbildfunktion
- Einhaltung professioneller Standards
- sofortiges Handeln bei Grenzverletzungen
6. Präventionsmaßnahmen
Zur aktiven Umsetzung des Kinderschutzes setzt der KULTUR HOF folgende Maßnahmen:
- Information und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zum Kinderschutz
- transparente Strukturen bei der Planung und Durchführung von Angeboten
- möglichst offene und einsehbare Räumlichkeiten
- klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- regelmäßige Reflexion im Team
7. Risikoanalyse
Der KULTUR HOF identifiziert mögliche Risikobereiche, insbesondere:
- Workshops und Projekte mit Kleingruppen
- Backstage-, Umkleide- und Nebenräume
- Veranstaltungen mit externen Beteiligten
- Auf- und Abbauzeiten
Zur Risikominimierung werden geeignete organisatorische Maßnahmen getroffen, wie etwa die Anwesenheit mehrerer erwachsener Aufsichtspersonen und klare zeitliche sowie räumliche Regelungen.
Der KULTUR HOF verpflichtet sich zu einer genauen Risikoanalyse innerhalb des 1 Halbjahres 2026.
8. Vorgehen bei Verdachtsfällen
8.1 Grundsätze
- Verdachtsmomente werden ernst genommen
- Ruhe und Besonnenheit haben oberste Priorität
- keine eigenständigen Ermittlungen
- keine vorschnellen Schuldzuweisungen
8.2 Ablauf
- Wahrnehmungen oder Aussagen werden sachlich dokumentiert
- Information der internen Kinderschutz-Ansprechperson
- Gemeinsame fachliche Einschätzung
- Bei Bedarf Einbindung externer Fachstellen oder Behörden
9. Ansprechpersonen
Der KULTUR HOF benennt mindestens eine interne Kinderschutz-Ansprechperson, die:
- als vertrauliche Kontaktstelle fungiert
- über Grundkenntnisse im Kinderschutz verfügt
- Mitarbeitende, Kinder und Erziehungsberechtigte unterstützt
Die Kontaktdaten werden intern sowie öffentlich zugänglich gemacht.
Kinderschutz-Ansprechpersonen:
Karina Schaumberger und GF Wolfgang Pfeiffer
10. Beschwerdemanagement
Kinder und Jugendliche haben das Recht, Beschwerden zu äußern.
Der KULTUR HOF stellt sicher, dass:
- Beschwerden ernst genommen werden
- altersgerechte Zugänge vorhanden sind
- Meldungen vertraulich behandelt werden
- zeitnah und verantwortungsvoll reagiert wird
11. Externe Anlaufstellen (Österreich)
Bei Bedarf können externe Fach- und Notfallstellen hinzugezogen werden, insbesondere:
- Kindernotruf Österreich – 147
- Rat auf Draht – 147
- zuständige Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Linz
- spezialisierte Fachberatungsstellen
12. Evaluation und Weiterentwicklung
Kinderschutz wird als fortlaufender Prozess verstanden, der Weiterentwicklung und Reflexion erfordert. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird regelmäßig, spätestens nach Ablauf von drei Jahren, durch die Mitarbeiter:innen evaluiert und angepasst. Dies wird nach jeder Evaluierung dem Vereinsvorstand präsentiert.
13. Schlussbestimmung
Der KULTUR HOF verpflichtet sich zur konsequenten Umsetzung dieses Kinder- und Jugendschutzkonzepts.
Alle beteiligten Personen tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen.
